[Vorstand
]
[Satzung
]
[Beitritt
]

(von links) Diane du Boisbaudry (Beisitzerin), Christel Lauterbach (Presse), Alexander Wurz (Finanzen), Jutta Spies (Schriftführerin), Jens Müller (Vorsitzender), Erhard Eller und Marle Stiehl (Beisitzer). Nicht auf dem Foto: Camilla Dahlin (Beisitzerin)
Vorsitzender: Jens Müller
Schriftführer: Jutta Spies
Kassenwart: Alexander Wurz
Beisitzer: Camilla Dahlin, Diane du Boisbaudry, Christel Lauterbach, Maria Stiehl & Erhard Eller
1976 - 1980: Prof. Dr. Adolf Hampel
1980 - 1983: Uta Otto
1983 - 1992: Anneliese Schuler
1992 - 1994: Ulrich Stiehl
1994 - 1996: Gernot Kalk
1996 - 1997: Dr. Almut Traupe
1997 - 1999: Prof. Dr. Adolf Hampel
1999 - 2003: Dr. Wilfried Lamparter
2003 - 2006: Christoph Fellner von Feldegg
2006 - 2010: Michael Groth
Der Freundeskreis Schloss Hungen e.V. ist Mitglied im: Kulturkreis Hungen, Kultursommer Mittelhessen und im Vereinsring Hungen
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Der Freundeskreis Schloss Hungen e.V. mit Sitz in Hungen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Denkmalspflege und die Kunst- und Kulturpflege.
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Gemäß dem Satzungszweck stellt sich der Freundeskreis Schloss Hungen folgende Aufgaben:
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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Mitglieder können einzelne Personen oder Personengemeinschaften werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch schriftliche Mitteilung entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird zum 31.12. des laufenden Jahres wirksam. Über den Ausschluss entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen unter Angabe der Gründe.
Über die Höhe der Beiträge entscheidet die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder.
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Organe des Freundeskreises sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und 2 Beisitzern. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und der Schriftführer. Jeder von ihnen kann den Verein alleine vertreten. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er führt die Geschäfte ehrenamtlich.
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Die einmal jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder einzuberufen. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
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Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
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Die Auflösung kann nur durch eine besondere, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einzuberufende außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Mitglieder haben kein Recht auf das Vereinsvermögen. Sie können auch im Falle der Auflösung oder des Ausscheidens keine Rechte geltend machen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Hungen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Hungen, den 14.6.1980
Anschrift: Freundeskreis Schloss Hungen e.V., Schloss, 35410 Hungen
Bankverbindung: Sparkasse Hungen-Laubach (BLZ 513 522 27) Konto-Nr. 1016054
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Wir freuen uns über jedes neue Mitglied! Wenn Sie dem Freundeskreis Schloss Hungen e.V. beitreten wollen füllen Sie bitte die hier herunterladbare Beitrittserklärung aus, unterschreiben diese eigenhändig und lassen sie uns auf dem Postweg zukommen. Der Beitritt über ein Online-Formular ist leider nicht möglich, da wir Ihre rechtsgültige Unterschrift benötigen.
Beitrittserklärung im PDF-Format.
Wenn Sie noch keinen Reader für PDF-Dateien auf Ihrem Computer installiert haben, so können Sie diesen hier herunterladen.
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Kontakt: Jens Müller, Schloss, 35410 Hungen, Tel.:
Email: vorstand@freundeskreis-schloss-hungen.de
©2005-2011 Freundeskreis Schloss Hungen e.V. - Letzte Aktualisierung am: Dienstag, 05.04.2011 19:36 Uhr (CEST)
©2005-2011 Freundeskreis Schloss Hungen e.V.
Schloss, 35410 Hungen
Dienstag, 05.04.2011 19:36
Uhr